Permanent Make-up: Aufklärung & Pflegehinweise
KittyDoll Brows
Inhaberin: Evelin Shefer
Anschrift: siehe Impressum
Kontakt: info@kittydollstudios.de
Stand: 18.09.2026
§ 1 Geltung
(1) Diese Aufklärungs- und Pflegehinweise konkretisieren meine Aufklärungs- sowie deine Mitwirkungs- und Pflegepflichten für Permanent-Make-up-Behandlungen an den Augenbrauen (Microblading, Kombibrows, Nanobrows) und sind Bestandteil des Behandlungsvertrags.
(2) Ihre Einhaltung ist wesentliche Voraussetzung für das Behandlungsergebnis und einen sicheren Heilungsverlauf.
§ 2 Charakter der Behandlung
Permanent Make-up ist eine kosmetische Behandlung, bei der Farbpigmente mit einer feinen Nadel in die obere Hautschicht eingebracht werden. Ich pigmentiere ausschließlich Augenbrauen; Lippen und Eyeliner biete ich nicht an. Ich bin Kosmetikerin, keine Ärztin. Die Behandlung ist kein medizinischer Eingriff und ersetzt keine ärztliche Behandlung.
§ 3 Aufklärung über mögliche Risiken
Auch bei sorgfältiger, fachgerechter Durchführung können auftreten:
- Schwellung und Rötung direkt nach der Behandlung (klingt meist innerhalb von 24–72 Stunden ab)
- Krustenbildung im Heilungsverlauf, bitte nicht berühren oder abkratzen
- Infektionsrisiko bei unsachgemäßer Nachsorge
- Pigmentwanderung oder -verfärbung; Farbtöne können sich im Heilungsverlauf verändern
- allergische Reaktion auf Pigmente oder Betäubungsmittel, auch bei zuvor unauffälliger Haut
- ungleichmäßiges Ergebnis oder Pigmentverlust; der Heilungsverlauf ist individuell und nicht vollständig steuerbar
§ 4 Anamnese & Ausschlusskriterien
(1) Vor der Behandlung füllst du einen Gesundheits-Check aus. Bitte mach dabei wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. Davon hängt die Sicherheit der Behandlung ab.
(2) Bei bestimmten Umständen kann ich die Behandlung nicht oder nur nach ärztlicher Rücksprache durchführen, insbesondere bei: Schwangerschaft oder Stillzeit, Einnahme blutverdünnender Medikamente, Blutgerinnungsstörungen, Einnahme von Isotretinoin (Aknemittel) in den letzten 6 bis 12 Monaten, laufender oder kürzlicher Chemo-/Strahlentherapie, bekannten Allergien gegen Pigmente, Nickel, Lokalanästhetika oder Latex, Epilepsie, Diabetes, einem Herzschrittmacher oder anderen implantierten elektrischen Geräten, Autoimmunerkrankungen, dauerhafter Einnahme von Kortison oder Immunsuppressiva, Neigung zu Keloiden, aktiven Hauterkrankungen im Behandlungsbereich sowie frischen Botox-/Filler- Behandlungen im Bereich. Dasselbe gilt, wenn du am Termintag akut krank bist (etwa Infekt, Fieber oder eine Entzündung): dann verschiebe ich den Termin. Nach weiteren regelmäßig eingenommenen Medikamenten oder Hormonpräparaten und nach weiteren Allergien frage ich ebenfalls, weil beides den Heilungsverlauf beeinflussen kann.
(3) Nach einer HIV-, Hepatitis-B- oder Hepatitis-C-Infektion frage ich ebenfalls, aber nicht als Ausschlusskriterium: ich arbeite ausnahmslos mit Einwegmaterial, und das schützt uns beide unabhängig von deiner Antwort. Der Grund ist meine eigene Notfallvorsorge. Sollte ich mich während der Behandlung selbst an der Nadel verletzen, hängt von deiner Antwort ab, wie schnell ich ärztliche Hilfe brauche. Deine Antwort führt nicht dazu, dass ich dich ablehne.
(4) Permanent Make-up führe ich ausschließlich ab 18 Jahren durch.
(5) Deine Gesundheitsangaben verarbeite ich auf Grundlage deiner ausdrücklichen Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Sie werden verschlüsselt gespeichert. Du kannst die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Die Behandlungsdokumentation bewahre ich darüber hinaus zur Geltendmachung und Abwehr von Rechtsansprüchen auf (Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO, § 199 Abs. 2 BGB). Nach einem Widerruf nutze ich sie nicht mehr für die Behandlung, sondern verarbeite sie nur noch eingeschränkt zu diesem Zweck (Art. 18 DSGVO) und lösche sie nach zehn Jahren. Einzelheiten stehen in meinen Datenschutzhinweisen.
§ 5 Heilungsverlauf
(1) Die ersten Tage wirkt das Ergebnis dunkler und intensiver als später, das ist normal. Anschließend bildet sich eine feine Kruste, die von allein abfällt. Bitte nicht kratzen oder ablösen.
(2) Das Endergebnis zeigt sich erst nach vollständiger Abheilung, in der Regel nach 4–6 Wochen.
§ 6 Pflegehinweise nach der Behandlung
- (1) In den ersten Tagen kein Wasser, Schweiß, Sauna, Solarium oder Schwimmbad auf dem behandelten Areal.
- (2) Nicht kratzen, reiben oder Krusten ablösen, von allein heilen lassen.
- (3) Die mitgegebene Pflegecreme nur dünn und nach Anleitung auftragen. Keine anderen Salben, insbesondere keine Wund- und Heilsalben mit Panthenol oder Dexpanthenol: sie weichen die frische Kruste auf und lösen Pigment mit heraus.
- (4) Während der Heilung kein Make-up auf dem frischen Areal.
- (5) Direkte Sonne meiden, später konsequent Lichtschutz verwenden (UV lässt das Pigment verblassen). Bis zur vollständigen Abheilung außerdem kein Selbstbräuner und keine Bräunungsdusche auf dem Areal: beides färbt die frische Haut mit ein und verschiebt den Farbton.
- (6) Das Nachstechen zwischen Woche 4 und 7 rundet das Ergebnis ab (siehe § 7).
§ 7 Nachstechen & Auffrischung
(1) Ein Nachstechen gehört zur Erstbehandlung. Es findet zwischen Woche 4 und 7 nach der Erstbehandlung statt; den Termin vereinbaren wir direkt im Anschluss an die Erstbehandlung. Meldest du dich erst nach diesem Zeitfenster, ist die Nacharbeit ein eigener, kostenpflichtiger Termin.
(2) Eine spätere Auffrischung (in der Regel nach 1–3 Jahren) ist ein eigenständiger, separat zu vergütender Termin und nicht im Preis der Erstbehandlung enthalten.
§ 8 Ergebnis und Haltbarkeit
(1) Permanent Make-up ist semipermanent und verblasst je nach Haut, Pflege und Lebensweise langsam (in der Regel über 1–3 Jahre).
(2) Der Behandlungsvertrag ist ein Werkvertrag (§ 631 BGB). Geschuldet ist die fachgerecht gesetzte Pigmentierung in der Form und Farbe, die wir vor der Behandlung gemeinsam festlegen und die du freigibst. Nicht geschuldet sind eine bestimmte Haltbarkeit, eine bestimmte Intensität, ein bestimmter Farbton nach dem Abheilen oder ein bestimmter Heilungsverlauf: wie deine Haut das Pigment aufnimmt, speichert und wieder abbaut, ist individuell und nicht vorhersehbar. Das Nachstechen nach § 7 gehört zum geschuldeten Werk.
(3) Eine Entfernung des Pigments (z. B. per Laser oder Remover) biete ich nicht an. Deine Entscheidung über Form und Farbe wirkt daher langfristig; wir stimmen beides vor der Behandlung gemeinsam ab. Eine Korrektur oder Auffrischung über bestehendem Permanent Make-up aus einem anderen Studio nehme ich nur nach vorheriger Beurteilung von Fotos an.
(4) Liegt bereits eine Pigmentierung aus einer anderen Hand vor, arbeite ich über fremdem Pigment: Ich kann es nicht entfernen, es kann nach der Behandlung weiter durchscheinen, den neuen Farbton verschieben und die erreichbare Form begrenzen. Welches Ergebnis darüber möglich ist, kann ich vorher einschätzen, aber nicht zusagen. Wir besprechen das vor der Behandlung anhand deiner Fotos, und du entscheidest danach, ob wir es angehen.
§ 9 Eigenverantwortung & Haftung
(1) Ich hafte nach Maßgabe des § 14 meiner AGB.
(2) Beeinträchtigungen des Ergebnisses, die auf unsachgemäße Nachsorge zurückzuführen sind (insbesondere Kratzen, ungeeignete Produkte, übermäßige Sonneneinstrahlung, frühzeitiger Wasserkontakt), liegen in deiner Eigenverantwortung.
(3) Für Schäden aus unvollständigen oder unrichtigen Angaben im Gesundheits-Check übernehme ich keine Haftung.
§ 10 Pigmente & Hygiene
(1) Ich arbeite ausschließlich mit Einwegmaterial sowie mit Pigmenten, die den geltenden EU-Anforderungen (REACH / Tätowiermittelverordnung) entsprechen. Charge und Farbton werden dokumentiert.
(2) Eine Betäubungscreme trage ich nicht auf. Lokalanästhetika sind apothekenpflichtig (§ 43 AMG), ich darf sie weder abgeben noch anwenden. Möchtest du eine benutzen, besorgst und aufträgst du sie selbst vor dem Termin und in eigener Verantwortung. Sag mir vorher, welches Präparat es ist, damit ich es in der Dokumentation vermerken kann.
§ 11 Anzahlung
(1) Für PMU-Termine vereinbare ich eine Anzahlung. Sie wird nicht über die Website eingezogen, sondern direkt mit mir abgestimmt: die Website nimmt keine Zahlungen entgegen.
(2) Vereinbaren wir den Termin ausschließlich per Nachricht, ohne dass du im Studio warst, ist das ein Fernabsatzvertrag. Dir steht dann ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Fristen, Ablauf und das Muster-Widerrufsformular stehen in meiner Widerrufsbelehrung. Soll die Behandlung schon vor Ablauf dieser Frist stattfinden, brauche ich vorher dein ausdrückliches Verlangen; dein Widerrufsrecht erlischt dann mit der vollständig erbrachten Behandlung.